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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der The factory Schweiz GmbH (Schweiz). Die AGB für unsere deutsche Gesellschaft finden Sie unter „Deutschland“.

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche zwischen dem Kunden und The factory Schweiz GmbH, mit Sitz in Stansstad (CH-150.4.001.321-8, nachfolgend The factory Schweiz GmbH), vereinbarten Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Kunde anerkennt nach einmaliger Anwendung der AGB diese in der jeweils aktuell geltenden Fassung sowohl für gegenwärtige wie auch für künftige Leistungen von The factory Schweiz GmbH als anwendbar. Allfällige AGB des Kunden finden keine Anwendung.

2. Form

The factory Schweiz GmbH schliesst mit dem Kunden schriftliche Verträge ab.

3. Angebot / Akzept

The factory Schweiz GmbH erstellt gestützt auf die Informationen des Kunden ein Angebot, welches einen Monat verbindlich ist. Bei den Angaben zum Honorar handelt es sich um eine ungefähre Kostenschätzung. Ein allfälliger Mehraufwand wird zum üblichen Stundenansatz verrechnet. The factory Schweiz GmbH kann den Kunden auf anfallenden Mehraufwand explizit hinweisen. Der Kunde hat den Auftrag zu bestätigen.

4. Leistungsänderungen oder -erweiterungen

Beide Vertragspartner können jederzeit per E-Mail oder schriftlich Leistungs- oder Bestellungsänderungen vorschlagen. The factory Schweiz GmbH unterrichtet den Kunden soweit notwendig über die Auswirkungen auf das Projekt, die Preise und Termine. Beeinflusst eine solche Abklärung den Projektfortschritt erheblich, informiert The factory Schweiz GmbH den Kunden über die Dauer und Kosten einer detaillierten Abklärung, die vorläufige Einschätzung der Realisierbarkeit und die Konsequenzen.

5. Drittleistungen

The factory Schweiz GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte beizuziehen. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten können durch Dritte offeriert und separat dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Vertrag kann zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossen werden. The factory Schweiz GmbH handelt gegebenenfalls als Vollmachtnehmer des Kunden.

6. Termine

Ohne anderslautende Angaben handelt es sich bei Terminangaben um ungefähre Zeitangaben.

7. Vergütung

Ohne anderslautende Vereinbarung ist The factory Schweiz GmbH berechtigt, monatlich die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Ferner kann The factory Schweiz GmbH jederzeit eine Anzahlung in der Höhe von 50% für den geschätzten Aufwand von noch nicht erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Die Zahlungsfrist beträgt ohne anderslautende Vereinbarung 7 Tage (Verfalltag) ab Rechnungsstellung. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive MWST.

8. Rücktrittsrecht

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung mit mehr als 30 Tagen in Verzug, so ist The factory Schweiz GmbH berechtigt, per Einschreiben vom Vertrag ohne Kostenfolgen zurückzutreten. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt vorbehalten.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von The factory Schweiz GmbH ist der Sitz von The factory Schweiz GmbH.

10. Abnahme

The factory Schweiz GmbH teilt dem Kunden mit, wann die Leistungen beendet sind und – sofern notwendig – die Abnahme zu erfolgen hat. Sofern The factory Schweiz GmbH und der Kunde kein Abnahmeverfahren schriftlich definiert haben, gilt in jedem Falle die Verwendung der Dienstleistung als Abnahme, ohne dass es eines speziellen Abnahmeprotokolls bedürfte. Weigert sich der Kunde, bei einer Abnahme mitzuwirken, kann The factory Schweiz GmbH eine Nachfrist von 7 Tagen ansetzen, innerhalb welcher die Abnahme zu erfolgen hat.

Der Kunde teilt The factory Schweiz GmbH innerhalb von 7 Tagen ab Abnahme schriftlich mit, ob eine Behebung von Mängeln notwendig ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die entsprechende Leistung als genehmigt.

Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, hat der Kunde ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung innerhalb eines Monats. Nach Abschluss der Nachbesserung ist der entsprechende Teil abzunehmen.

Bleibt eine Abnahme zum dritten Mal erfolglos, kann der Kunde The factory Schweiz GmbH schriftlich eine angemessene, nicht unter 2 Monaten liegende Frist zur Behebung der Mängel ansetzen. Gelingt es The factory Schweiz GmbH nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht, die Mängel zu beheben, kann der Kunde ausschliesslich Minderung im Umfang des von ihm nachzuweisenden Schadens, maximal 10% der vertraglichen Vergütung, geltend machen.

11. Haftung

The factory Schweiz GmbH haftet vollumfänglich für Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Verletzt The factory Schweiz GmbH fahrlässig vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen und entsteht dadurch dem Kunden oder einem Dritten ein Personen- oder Sachschaden, so haftet The factory Schweiz GmbH – zwingende Bestimmungen vorbehalten – in jedem Fall ausschliesslich bis zu einem Betrag, welcher 5% der vertraglichen Vergütung entspricht. Jede weitere Haftung von The factory Schweiz GmbH, insbesondere für Vermögensschäden im Bereich des Kunden oder bei Dritten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, wird ausdrücklich wegbedungen.

12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Immaterialgüterrechte (Urheberrecht, Design, Quellcode, etc.) verbleiben bei The factory Schweiz GmbH. An den Dienstleistungen bzw. am Ergebnis der Dienstleistungen erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht-ausschliessliches, nicht-übertragbares und entgeltliches Nutzungsrecht im vereinbarten Nutzungsumfang. Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer vorgängig abgeschlossenen, separaten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

13. Datenschutz

Die Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung kann dazu führen, dass The factory Schweiz GmbH vom Kunden erhaltene personenbezogene Daten bearbeitet und diese an Dritte in der Schweiz oder im Ausland im Rahmen der Leistungserfüllung weitergibt. Der Kunde erklärt sich mit Übermittlung der Daten an The factory Schweiz GmbH damit einverstanden.

14. Verrechnung

Das Verrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

15. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks, Aussperrungen etc. befreien den davon Betroffenen für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.

16. Teilnichtigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen The factory Schweiz GmbH und dem Kunden unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz von The factory Schweiz GmbH. The factory Schweiz GmbH ist berechtigt, den Kunden bei den zuständigen Gerichten seines Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

AGB der The factory Schweiz GmbH.